Praktika und Referendariate
Ein Praktikum an der Ständigen Vertretung ist grundsätzlich möglich. Neben der Ausbildung der Anwärter des Auswärtigen Amts und den vom Auswärtigen Amt für eine Wahlstation zugewiesenen Referendaren sind, wenn auch in begrenzter Anzahl, Praktikantenplätze vorhanden. Die Mindestdauer für ein Praktikum beträgt 6 Wochen. Es kann leider nicht vergütet werden.
Bewerber werden gebeten, sich über das Online-Verfahren zu bewerben. Dieses Verfahren und umfangreiche Informationen zu Praktika an Auslandsvertretungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. Den Link dazu finden Sie am Seitenende.
Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, eine 3 bis 4-monatige Ausbildungsstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes an der Ständigen Vertretung abzuleisten. Bewerber müssen den juristischen Vorbereitungsdienst bereits angetreten haben oder über eine verbindliche Zusage verfügen, dass sie in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Die Bewerbungen für eine Ausbildungsstation an der Ständigen Vertretung sind an die Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amtes zu richten. Die genauen Bewerbungsvoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen und Adresse finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Wichtig: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 6 Monate vor gewünschtem Beginn der Ausbildungsstation vollständig vorliegen."